Wichtige Neuerung: Gastangler am Mischenbachweiher erlaubt

Auf der Jahreshauptversammlung am 29.02.2016 wurde dem Antrag, Gastangler am Mischenbachweiher zuzulassen, von der Versammlung zugestimmt.

Es ist somit aktiven Vereinsmitgliedern erlaubt, nach Rücksprache und Freigabe durch den 1. oder 2. Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer (per Telefon oder per Mail) max. an drei Angelterminen im Jahr ab dem 02.Mai je einen Gastangler mit an den Weiher zu nehmen. Sollte der Gastangler einen maßigen Fisch fangen und sicher landen können, so ist dies in der Fangkarte des Mitgliedes entsprechend zu vermerken.

Der Gastangler muss die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben und im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sein.

Diese Gastangler-Regelung dient dazu, interessierten Anglern unser Gewässer näher zu bringen und wenn möglich als Mitglied zu gewinnen.

Der Mitgliederschwund hat in den letzten Jahren zugenommen und wird sich auf Grund der hohen Alterung der Mitglieder in Zukunft noch verstärken.

Diesem Umstand soll hiermit aktiv entgegengewirkt werden.

Das Schreiben hierzu findet ihr ebenfalls bei den >> Dokumenten << unter „Sonstiges“.

 

Petri Heil!

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