Mitglieder

WEB-AUSHANG

IMG_8951

INFO

Diese Seite stellt den „Weiher-Aushang“ des Internets dar. Ihr findet also alle relevanten Infos zum Verein und zum Gewässer auf dieser Seite. Die detaillierten Nachrichten entnehmt ihr bitte den Originalschreiben unter unseren > Dokumenten <.

ANGELKÖNIGE

Die Angelkönige der letzten Jahre, ob beim Maiangeln oder Königsangeln an Fremdgewässern gekürt, findet ihr auf dieser Seite: > Angelkönige <.

 

Fließgewässer (Achtung Änderung!)

Im Jahr 2019 sind alle Hellerstrecken (Struthütten: Strecke I; Neunkirchen: Strecke II, Zeppenfeld: Strecke III) für alle Köder freigegeben.

Die Hellerstrecke Wahlbach (Strecke IV) ist seit 2015 nicht mehr gepachtet und darf somit von Vereinsmitgliedern des SAV Freier Grund 1970 e.V. nicht mehr beangelt werden.

 

Neue Beiträge ab dem 01.01.2016

Auf der Jahreshauptversammlung 2016 wurde sich auf neue Beiträge geeinigt. Diese sind satzungsgemäß durch Abstimmung der anwesenden Mitglieder beschlossen worden und können folgender Tabelle entnommen werden:

AufnahmegebührJahresbeitrag
Aktiv, Erwachsen100,00 EUR100,00 EUR
Passiv, Erwachsen100,00 EUR30,00 EUR
Jugendliche (10-15,99 Jahre)20,00 EUR30,00 EUR
Jugendliche (16-17,99)20,00 EUR50,00 EUR

Mitglieder, die den Beitrag noch bar entrichten, bittet der Vorstand eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit der Betrag via SEPA Bankeinzug eingezogen werden kann.

___________________________________________________________

Achtung – Neuerung!

Die Jahresfischereimarken des DAFV (vormals VDSF) werden seit 2016 mit dem Schreiben zu den Terminen und Informationen für das Angeljahr versendet und an die Mitglieder (Erwachsene und Jugendliche) ausgeteilt. Die Marken werden somit ab sofort nicht mehr mit dem Fischerei-Erlaubnisschein ausgeteilt.

 

Fischereierlaubnisschein

Jedes aktive Vereinsmitglied erhält den neuen Fischereierlaubnisschein für 2016 auf der Jahreshauptversammlung nur dann, wenn

  1. der entsprechende Jahresbeitrag entrichtet wurde, und
  2. die 5 Arbeitsstunden entweder verrichtet oder durch Zahlung von  10,00 EUR je nicht entrichteter Arbeitsstunde beglichen wurde, und
  3. der alte Fischereierlaubnisschein bis zum 15. Januar bei Josef Hein zurückgegeben wurde, sowie
  4. der gültige Jahresfischereischein vorliegt.

Sonstige Ausgabetermine nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Geschäftsführer Ralf Ixmann.

 

 

Anmerkungen:

Die Arbeitstermine werden an jedem ersten Mittwoch des Monats abends ab 17 Uhr und für die Monate April bis September ab 18 Uhr durchgeführt. Die Einweisungen in die Tätigkeiten nimmt der Gewässerwart vor Ort am Mischenbachweiher vor. Nachweislich schwerbehinderte Vereinsmitglieder sind von den Arbeitseinsätzen befreit. Freiwillige Einsätze sind gerne willkommen.

Fliegenfischen und der Gebrauch von Kunstködern ist bei den Gemeinschaftsangeln, wegen der Verletzungsgefahr, nicht erlaubt.

Treffpunkt ist an allen Terminen (auch Nachtangeln) für alle Teilnehmer immer 15 Minuten vor Beginn an der Fischerhütte. Verspätet eintreffende Mitglieder sind ebenfalls willkommen und können nach Anmeldung beim Sportwart an der Veranstaltung teilnehmen, sind allerdings beim Mai- und Königsangeln aus der Wertung ausgeschlossen.

 

 

Weitere Termine

Mögliche Angeltermine am Fremdgewässer werden rechtzeitig vom Sportwart im Aushang am Weiher – und auf dieser Internetseite – bekannt gegeben.