
INFO BOX
Als neuer Jugendwart ab dem 01.01.2016 wurde auf der Jahreshaupt-versammlung Stefan Flügel gewählt. Kontakt:
Stefan Flügel
Frankfurter Str. 115
57290 Neunkirchen
Tel: 0171/7561580

TERMINE JUGEND
Werden frühzeitig bekannt gegeben!

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Ferienspiele 2015
Der SAV Freier Grund ist auch in diesem Jahr bei den Neunkirchener Ferienspielen vertreten. Am 04.07.2015 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr heißt es für insgesamt 15 Kinder „Ruten raus und Petri Heil!“! Alle Interessenten ab 6 Jahren können gegen eine Gebühr von 5 EUR teilnehmen. Jugendangler ab 10 Jahren benötigen einen Jugendfischereischein, der vorab für nur 8 EUR im Bürgerbüro der Gemeinde Neunkirchen erworben werden kann und für ein ganzes Jahr gültig ist. Kinder unter 10 Jahren benötigen keinen Fischereischein.
Hast du schon eine eigene Angel? Dann bring sie doch gleich mit! Wir freuen uns auf euch! Alle Infos auch nochmal zum Download:
Zur Anmeldung der Ferienspiele geht es hier:
Wer auch außerhalb der Ferienspiele Spaß am Angeln gefunden hat oder finden möchte, kann uns gerne ansprechen! Am besten rufst du oder deine Eltern bei unserem Geschäftsführer Ralf Ixmann oder unserem Vorsitzenden Karl-Heinz Blecker an oder schreibst einem von beiden eine Email! Die Kontaktdaten findest du unter Mitgliedschaft.
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Impressionen der SAV Jugend:
Dazu eine Kleinigkeit zum Thema Kinderangeln, veröffentlicht vom Landesfischereiverband Westfalen-Lippe e.V.:
„Sicher haben sich viele Angler schon einmal gefragt, ob es eine Regelung bzgl. des Angelns durch Kinder gibt. Ab 10 Jahren kann der Nachwuchs den Jugendfischereischein erlangen und somit unter Aufsicht eines geprüften Anglers mit zum Fischen gehen.
Was ist aber mit Kindern die jünger als 10 Jahre sind? Oft werden wir von unseren „Junioren“ gelöchert: „Ich will aber mit zum Angeln“. Am Gewässer kommt dann schnell Langeweile auf, wenn man nur zuschauen muß und nicht selbst die Rute halten darf. Der Gesetzgeber in NRW hat diesbezgl. einen Runderlass das Kinderangeln betreffend veröffentlicht.
Somit ist es grundsätzlich erlaubt, sich von Kindern „assistieren“ zu lassen. Dazu kann auch das Halten einer Handangel gehören. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln betreffen. Diese sind im Besonderen das Abhaken und Töten von Fischen.“